Kosten · 5 Min Lesezeit · Aktualisiert 22.10.2026
Treppenhausreinigung: Was sie kostet und wie Vermieter sie umlegen
Der Putzplan im Hausflur ist der Klassiker unter den Nachbarschaftsstreits: Einer wischt gründlich, einer gar nicht, und am Ende ärgern sich alle. Viele Eigentümer und Hausverwaltungen in Bonn geben die Treppenhausreinigung deshalb an eine Firma ab. Hier steht, was das kostet, welcher Turnus zu welchem Haus passt und wie die Kosten rechtlich sauber auf die Mieter umgelegt werden.

Putzplan oder Reinigungsfirma?
Ein Putzplan unter den Mietern ist erlaubt, wenn er im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist. In der Praxis funktioniert er am besten in kleinen Häusern mit wenigen, langjährigen Parteien. Sobald Mieter häufiger wechseln, ältere Bewohner nicht mehr putzen können oder das Haus einen Aufzug und lange Kellergänge hat, wird es schwierig — und die Verwaltung muss hinterhertelefonieren.
Eine Reinigungsfirma sorgt für einen gleichbleibenden Standard. Wichtig ist, dass jeder Einsatz nachweisbar ist, zum Beispiel über einen Reinigungsnachweis im Aushang. So sehen Bewohner und Verwaltung, wann gereinigt wurde.
Was kostet die Treppenhausreinigung?
Abgerechnet wird meist pauschal pro Monat, abhängig von der Zahl der Etagen, dem Bodenbelag und dem Turnus. Als grobe Orientierung für Bonn und Umgebung:
| Objekt | Turnus | Richtpreis |
|---|---|---|
| 3 Etagen | wöchentlich | ab 180 € / Monat |
| 4 Etagen | alle 14 Tage | ab 145 € / Monat |
| 5 Etagen mit Aufzug | wöchentlich | ab 330 € / Monat |
| Einmalige Grundreinigung | einmalig | ab 189 € |
Pro Wohnung gerechnet
Bei einem Haus mit acht Parteien und 240 € im Monat sind das 30 € pro Wohnung — oft weniger, als man denkt, und der Streit um den Putzplan ist erledigt.
Welcher Turnus passt?
- •Kleine Häuser mit bis zu sechs Parteien: alle 14 Tage reicht meist.
- •Mittlere Häuser mit sechs bis zwölf Parteien: wöchentlich.
- •Große Wohnanlagen, viel Durchgangsverkehr oder Gewerbe im Erdgeschoss: zweimal pro Woche.
- •Im Herbst und Winter (Laub, Streusalz, Nässe) kann ein zusätzlicher Einsatz sinnvoll sein.
Kosten auf die Mieter umlegen
Die Reinigung der gemeinsam genutzten Flächen — Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche, Aufzug — gehört nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart ist. Verteilt wird in der Regel nach Wohnfläche.
Achtung bei Reparaturen
Nur die laufende Reinigung ist umlagefähig. Einmalige Sonderreinigungen nach Bauarbeiten oder Schäden muss der Vermieter in der Regel selbst tragen. Eine saubere Rechnung trennt beides.
Woran Sie eine gute Treppenhausreinigung erkennen
- 1Schriftlicher Leistungsplan: Was wird bei jedem Einsatz gemacht, was monatlich?
- 2Nachweis im Haus: Jeder Einsatz wird mit Datum abgezeichnet.
- 3Materialgerechte Reinigung: Holz, Naturstein und Terrazzo brauchen andere Mittel als Fliesen.
- 4Fester Ansprechpartner, der Hinweise der Bewohner aufnimmt.
- 5Kurze Kündigungsfrist statt jahrelanger Bindung.
AZ-Glanz Gebäudereinigung übernimmt die Haus- und Gebäudereinigung in Bonn und Umgebung — Treppenhaus, Hausflur, Aufzug und Kellergänge, mit Nachweis im Aushang und monatlich kündbar. Den Festpreis gibt es nach einer kostenlosen Besichtigung.
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